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Nachhaltige Chemikalienpolitik

Mehr Planungssicherheit für Unternehmen durch praxisorientierte Umsetzung statt Verschärfung von Vorgaben

Metalle und Metallverbindungen stellen im Stoffrecht eine eigene Stoffgruppe dar. Mit der Umsetzung der REACH-Verordnung wurde auch in der Metallindustrie ein besonders hohes Maß an Umwelt- und Gesundheitsschutz erreicht. Chemikalienpolitik ist aber auch immer Standort- und Industriepolitik: Im Sinne der Nachhaltigkeit muss neben der ökologischen Betrachtung daher auch immer die soziale und ökonomische Dimension bei der Stoff-, Produkt- und Prozessbewertung mitgedacht werden.

In erster Linie sollte an einer praktikablen Umsetzung der vorhandenen Regulierung gearbeitet werden. Dabei müssen besonders die Herausforderungen der KMU berücksichtigt werden.

Die WVMetalle stellt daher folgende konkrete Forderungen:

I
Chemikalienpolitik

Planungssicherheit für Unternehmen herstellen: EU-Chemikalienregulierung umsetzen statt verschärfen

Die Unternehmen der NE-Metallindustrie brauchen Planungssicherheit und ein stabiles regulatorisches Umfeld. Dies ist für die Bewältigung der aktuellen Krise besonders wichtig, aber auch darüber hinaus als langfristige Perspektive. Schon heute gibt es in Deutschland und der EU weltweit die strengsten Regeln für den Umgang mit Chemikalien. Mit der EU-Chemikalienstrategie soll nun eine weitere Verschärfung der Gesetzgebung auf europäischer und nationaler Ebene einhergehen.

Eine weitere Verschärfung, wie sie über die EU-Chemikalienstrategie angedacht ist, würde aber zu Planungsunsicherheiten führen, insbesondere für Investitionen. Neue langwierige und bürokratische Gesetzgebungs- und Umsetzungsverfahren auf nationaler und EU-Ebene sollten daher vermieden werden.

II
Chemikalienpolitik

KMU-freundliche Chemikalienpolitik: Regulatorische Anforderungen und Bürokratie abbauen

Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) werden überproportional durch die Chemikaliengesetzgebung belastet, da sie mit geringerem Personal und Ressourcen ausgestattet sind, aber dennoch dieselben Pflichten bei der Umsetzung von Gesetzen (z.B. Einreichung von Studien) haben. Die Bundesregierung sollte sich stärker für die Bedürfnisse der KMU einsetzen und insbesondere auf nationaler Ebene Mechanismen einführen, die die Unternehmen vor unverhältnismäßigen regulatorischen Anforderungen und Bürokratie bewahren.

Neue Gesetze und Gesetzesänderungen sollten immer automatisch mit einer umfassenden Folgenabschätzung begleitet und mögliche negative Konsequenzen insbesondere für KMU direkt behoben werden.

III
Chemikalienpolitik

Nationale Folgenanalyse zur EU-Chemikaliengesetzgebung durchführen, insbesondere in Bezug auf Wettbewerbsfähigkeit und Innovationen

Die Umsetzung der EU-Chemikaliengesetzgebung verursacht erhebliche Kosten für die Unternehmen, hat Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationsfähigkeit der Industrie. Um ein umfassendes Bild über die Auswirkungen der EU-REACH-Verordnung zu erhalten, sollte eine ausführliche sozio-ökonomische Analyse der betroffenen Branchen und Unternehmen durch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) durchgeführt werden. Auf Grundlage der Ergebnisse der Folgenanalyse sollte sich die Bundesregierung verstärkt in die Diskussionen auf EU-Ebene zur REACH-Revision einbringen.

IV
Chemikalienpolitik

Alle Aspekte der Nachhaltigkeit bei der Stoffbewertung gleichrangig einfließen lassen, Zielkonflikte vermeiden

Bei einer nachhaltigen Bewertung von Stoffen, also auch von NE-Metallen, sollten neben der ökologischen Betrachtung auch die soziale (z.B. Arbeitsschutzniveau, gute Arbeitsplätze) und ökonomische Dimension (Wettbewerbsfähigkeit, Investitionen, lokale Wertschöpfung) gleichrangig betrachtet werden. Nur so können der wirkliche Nutzen, d.h. die Nachhaltigkeit bewertet werden und damit Zielkonflikte mit anderen Politikfeldern (z.B. Klimapolitik, Kreislaufwirtschaft, nachhaltige Mobilität) vermieden werden. Die auf einer Kombination von Metallen basierende Herstellung von Batterien sollte beispielsweise nicht durch verschärfte Anforderungen über das bestehende Chemikalienrecht hinaus beschränkt, sondern mit geeignetem Risikomanagement durchgeführt werden.