Statement zu CS3D-Trilogergebnis

WVMetalle-Kurzposition

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9.1.24

Am 14. Dezember 2023 haben sich das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission auf einen vorläufigen Kompromiss für ein EU-Lieferkettengesetz geeinigt.

Für europäische Unternehmen ergeben sich aus den geplanten Vorschriften weitreichende Pflichten, die ihre globale Wettbewerbsfähigkeit deutlich gefährden.

Was bedeutet das für unsere Branche?

Die Nichteisen(NE)-Metallbranche ist sich ihrer Verantwortung für nachhaltige Lieferketten bewusst. Die vorläufige Einigung im Trilog zum Europäischen Lieferkettengesetz ist allerdings in einigen Punkten unbedingt zu überarbeiten, denn so hilft sie weder die Klimaziele zu erreichen noch die Verantwortung in der Lieferkette zu stärken.

Die Rohstoffe und Produkte der (NE)-Metallindustrie werden für das Erreichen der Ziele des Green Deals dringend benötigt, insbesondere für die Klimaneutralität der Europäischen Union (EU) bis 2050. Ohne NE-Metalle gibt es keine grüne Transformation.

"Die unklaren Definitionen und unmöglichen Umsetzbarkeiten der gesetzlichen Verpflichtungen sind kontraproduktiv. Es darf keinen Zwang zur Beendigung der Geschäftsbeziehung geben, wenn es keine sinnvolle Bezugsalternative gibt.

Die Metallverarbeitung innerhalb der EU sollte aus dem Hochrisiko-Sektor entfernt und Sekundärrohstoffe im Sinne der Kreislaufwirtschaft ausgenommen werden, sonst werden die global umwelt- und sozialtechnisch fortschrittlichsten Produzenten von unverzichtbaren Produkten über Gebühr belastet.”, so Dr. Michael Niese, Geschäftsführer WVMetalle.

Die Kurzposition der WVMetalle finden Sie hier.

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Kontakt

Michael
Tamke
Referent Nachhaltigkeit
tamke@wvmetalle.de+49 30 726207 133