Abschaltbare Lasten-Verordnung

WVMetalle-Stellungnahme

WVMetalle-Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV)

Die WVMetalle begrüßt den Entwurf der Verordnung über Vereinbarungen zu Abschaltbaren Lasten vom 07.01.2016 und den Gesetzentwurf zur Änderung von § 13 Abs. 4a und b des EnWG. Dies gilt im Besonderen für die Fortführung der Unterscheidung in sofort und schnell abschaltbare Lasten und die geplante Laufzeit. Durch den Referentenentwurf können die bestehenden Anbieter abschaltbarer Lasten ihr Angebot aufrecht erhalten. Zudem bekommen neue Anbieter eine Chance, ihre Flexibilität über die etablierten Regelenergieprodukte hinaus zu vermarkten.

Anhänge

PDF
https://cdn.prod.website-files.com/655b551b01553a978275f0e7/65cf408c5c9ede59a994f798_2016-01-14_WVM-Position-AbLaV.pdf

Kontakt

Dr. Michael
Niese
Geschäftsführer
niese@wvmetalle.de+49 30 72 62 07 182