Arbeitsplatzgrenzwert für Kupfer: Zu dünne Luft gefordert – Grenzwertvorschlag steht in extremen Widerspruch zur Praxis

Die Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) ist für die Unternehmen eine Compliance-Pflicht.

Verschärfungen bedeuten daher fast immer eine Nachrüstung im Bereich Technik, Organisation oder persönlicher Schutzausrüstung. Sofern die AGW-Ableitung auf guter Datenbasis und sinnvoller Dateninterpretation beruht, ist gegen eine Etablierung solcher Werte nichts einzuwenden. Wenn aber die wissenschaftlichen Ableitungen zu einem Selbstzweck und die Erfahrungen aus der Praxis nicht berücksichtigt werden, besteht Handlungsbedarf. Für Kupfer ist zurzeit eine Diskussionen zum Arbeitsplatzgrenzwert im Gange, die ein entsprechendes Gegensteuern notwendig werden lässt:

  • Ausgesetzter bisheriger Grenzwert für Kupfer und seine anorganischen Verbindungen: 1 mg/m³ für den einatembaren Staub (E-Fraktion) und 0,1 mg/m³ für den alveolengängigen Staub (A-Fraktion)
  • Diskutierter AGW für Kupfer und seine anorganischen Verbindungen: 0,001 mg/m³ für den alveo-lengängigen Staub (A-Fraktion), das bedeutet eine Absenkung um den Faktor 100

Der angehängte Zweiseiter fasst die Thematik übersichtlich zusammen.

Unsere wichtigsten Positionen:

  • Der AGW-Vorschlag von MAK-Kommission und SCOEL für Kupfer steht in krassem Wider-spruch zu den langjährigen Erfahrungen der Praxis mit eventuellen Erkrankungen. Diese Dis-krepanz sollte nicht durch die Festlegung utopischer Grenzwerte zementiert werden.
  • Die Metallindustrie ist bereit, durch die Generierung neuer Daten die Grenzwertableitung auf vernünftige Füße zu stellen. Die zur Klärung der offenen Fragen notwendigen Studien sind be-reits skizziert und müssen nun unverzüglich angegangen werden.
  • Die Festlegung eine AGW für Kupfer und seine Verbindungen sollte erst nach Klärung der offenen Fragen erfolgen.

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Kontakt

Dr. Martin
Wieske
Leiter Arbeits- & Gesundheitsschutz
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