Arbeitsplatzgrenzwert für Zink: Laufende Studie in Bochum abwarten
Die Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) ist für die Unternehmen eine Compliance-Pflicht.
Die Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) ist für die Unternehmen eine Compliance-Pflicht.
Verschärfungen bedeuten daher fast immer eine Nachrüstung im Bereich Technik, Organisation oder persönlicher Schutzausrüstung. Sofern die AGW-Ableitung auf guter Datenbasis und sinnvoller Dateninterpretation beruht, ist gegen eine Etablierung solcher Werte nichts einzuwenden. Wenn aber die wissenschaftlichen Ableitungen zu einem Selbstzweck und die Erfahrungen aus der Praxis nicht berücksichtigt werden, besteht Handlungsbedarf. Für Zink ist zurzeit eine Diskussionen zum Arbeitsplatzgrenzwert im Gange, die ein entsprechendes Gegensteuern notwendig werden lässt.
Nach längerer Vorbereitung und nach Abstimmung mit dem Unterausschuss III des Ausschusses für Gefahrstoffe ist unter Koordination der WVMetalle eine Probandenstudie beim Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) in Bochum in Auftrag gegeben worden. Auftraggeber ist ein Industrie-Konsortium, an dem insbesondere WVMetalle, International Zinc Association, Industrieverband Feuerverzinken und der Verband der Automobilindustrie beteiligt sind.
Eine übersichtliche Zusammenfassung der Thematik enthält unser angehängter Zweiseiter.
Unsere wichtigsten Positionen: