Arbeitsplatzgrenzwert für Zink: Laufende Studie in Bochum abwarten

Die Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) ist für die Unternehmen eine Compliance-Pflicht.

Verschärfungen bedeuten daher fast immer eine Nachrüstung im Bereich Technik, Organisation oder persönlicher Schutzausrüstung. Sofern die AGW-Ableitung auf guter Datenbasis und sinnvoller Dateninterpretation beruht, ist gegen eine Etablierung solcher Werte nichts einzuwenden. Wenn aber die wissenschaftlichen Ableitungen zu einem Selbstzweck und die Erfahrungen aus der Praxis nicht berücksichtigt werden, besteht Handlungsbedarf. Für Zink ist zurzeit eine Diskussionen zum Arbeitsplatzgrenzwert im Gange, die ein entsprechendes Gegensteuern notwendig werden lässt.

Nach längerer Vorbereitung und nach Abstimmung mit dem Unterausschuss III des Ausschusses für Gefahrstoffe ist unter Koordination der WVMetalle eine Probandenstudie beim Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) in Bochum in Auftrag gegeben worden. Auftraggeber ist ein Industrie-Konsortium, an dem insbesondere WVMetalle, International Zinc Association, Industrieverband Feuerverzinken und der Verband der Automobilindustrie beteiligt sind.

Eine übersichtliche Zusammenfassung der Thematik enthält unser angehängter Zweiseiter.

Unsere wichtigsten Positionen:

  • Der AGW-Vorschlag für Zink steht in Widerspruch zu den langjährigen Erfahrungen der Praxis mit eventuellen Erkrankungen. Diese Diskrepanz sollte nicht durch die Festlegung eines sehr niedrigen AGW zementiert werden.
  • Die Metallindustrie hat eine Probandenstudie in Auftrag gegeben, die zur Klärung der offenen Fragen beitragen wird. Die AGW-Ableitung sollte auf der Basis einer sorgfältigen Auswertung dieser Studie erfolgen.
  • Die Festlegung eine AGW für Zink und seine Verbindungen darf erst nach Auswertung der Probandenstudie erfolgen.

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Kontakt

Dr. Martin
Wieske
Leiter Arbeits- & Gesundheitsschutz
wieske@wvmetalle.de+49 30 726207 106