Laut §§ 63 ff. EEG 2014 kann für stromkostenintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, die EEG-Umlage im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) reduziert werden. Um sich für eine solche Entlastung zu qualifizieren, muss das Unternehmen einer von zwei Branchenlisten zugeordnet sein, die in Anhang 4 gelistet sind. Diese Bedingung ist in den Europäischen Umweltschutz- und Energiebeilhilfe-Leitlinien (EEAG) vorgeschrieben. In Deutschland wird diese Eingangsschwelle im EEG durch eine zusätzliche Bedingung, die deutlich über das EU-Recht hinausgeht, verschärft: Gehört das Unternehmen zu einer Branche auf Liste 1 (und damit zu einer besonders strom- bzw. handelsintensiven Branche) muss es zusätzlich eine Schwelle von 17 % Stromkostenintensität überschreiten. Für Unternehmen der Liste 2 (die im Allgemeinen weniger strom- und handelsintensiv sind) liegt der Schwellenwert bei 20%. Damit hat das EEG 2014 den früheren Schwellenwert von 14% für die Besondere Ausgleichsregelung deutlich erhöht.
Gelingt es einem Unternehmen der Branchenliste 1 nicht den neuen Schwellenwert von 17% Stromkostenintensität (z.B. auf Grund der neuen Durchschnittsstrompreise oder höherer Energieeffizienz) zu erreichen, ist derzeit keine Auffangregelung vorgesehen. Über den Weg einer Verdopplung der EEG-Kosten wird das Unternehmen innerhalb kurzer Zeit mit der vollen EEG-Umlage belastet.
Grundsätzlich benötigen wir auch für Unternehmen bzw. selbständige Unternehmensteile der Liste 1 eine adäquate Auffangregelung für die Besondere Ausgleichsreglung. Diese sollte in Form einer allgemeinen Stufenregelung aufgebaut sein. Ergänzend zu den beiden derzeitigen Stufen 1) volle EEG-Umlage und 2) Begrenzung der EEG-Umlage auf 15%(bzw. Cap oder Super-Cap) wird dabei eine dritte Stufe eingeführt, die in der Mitte liegt und in Form einer Auffangregelung eine Begrenzung auf 20% der EEG-Kosten für Unternehmen bzw. selbständige Unternehmensteile mit einer Stromkostenintensität zwischen 14 und 17%ermöglicht.
Das entsprechende Modell sowie weitere Details finden Sie in der angehängten WVM-Position.