Augenmaß und Risikobezug sollten Grundlage bilden

Gefahrstoffe

Bei der Stoffbewertung und der Ableitung von Arbeitsplatzgrenzwerten wird häufig zu wenig auf das Risikomanagement geachtet. Die Diskussion wird vom reinen Vorsorgegedanken beherrscht. Das führt zu unsachgemäßen und zum Teil absurden Forderungen. Eine Justierung des Systems ist dringend angebracht.

Die Betrachtung der intrinsischen, „inneren Werte“ eines Stoffes, also ob und wann ein Stoff einer bestimmten prinzipiellen Gefährdung zugeordnet wird, ist eine komplexe, letztlich wissenschaftliche Aufgabe. Diese gefahrstoffrechtliche Einstufung ist über die europäische Verordnung zur Einstufung und Kennzeichnung („CLP-Verordnung“) geregelt. Sie gilt für alle Unternehmen innerhalb der EU, die Metalle oder Legierungen herstellen, importieren oder verwenden. Die Zuordnung erfolgt in verschiedene Klassen, die wiederum in Kategorien untergliedert sind. Besonders relevant sind die Klassen „krebserzeugend“ und „reproduktionstoxisch“ mit ihren jeweiligen Kategorien 1A (Wirkung erwiesen beim Menschen), 1B (Wirkung erwiesen beim Tier) und 2 (Verdacht auf entsprechende Wirkung).

Unsere wichtigsten Positionen zur Thematik:

  • Kein Wegfall etablierter und sicher verwendeter Stoffe, keine unverhältnismäßigen Anforderungen durch Einstufungsentscheidungen: Die nachgelagerten automatischen Rechtsfolgen in anderen Bereichen, wie dem Arbeits- und dem Umweltschutz, müssen im Gesamtkontext bewertet und erforderlichenfalls ganz, zumindest aber terminlich entkoppelt werden, um risikoorientierte Betrachtungen differenziert erarbeiten zu können.
  • Bei jeder Neueinstufung: eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Anwendungsfälle mit Bewertung des jeweiligen Risikos: Sofern das Risiko als beherrscht gelten kann, ist keine weitere Regulierung erforderlich (Beispiel: rein industrielle Anwendung bei gewährleistetem Umwelt- und Arbeitsschutz). Falls dies nicht vorausgesetzt werden kann, muss im Vorfeld eine sozioökonomische Bewertung der Anwendungsfelder und der denkbaren Risikominderungsmaßnahmen erfolgen. Die Wirtschaft ist von Beginn an in die Prüfung der Rechtsfolgen einzubeziehen.
  • Betrachtung der Bioverfügbarkeit ist zentral für die Bewertung/Einstufung von Metallen: Die jetzt angelaufene regulatorische Einbindung von Untersuchungen insbesondere bei Legierungen wird von der Metallindustrie aktiv vorangetrieben. Ein klares politisches Bekenntnis zur Unterstützung dieser Aktivitäten ist bei der Bedeutung der Auswirkungen von Einstufungen dringend erforderlich.

Weitere Informationen finden Sie in unserem angehängten Zweiseiter.

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Kontakt

Dr. Martin
Wieske
Leiter Arbeits- & Gesundheitsschutz
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