Bewertungsmethode Lifo (Last in first out)
Steuer- und Finanzpolitik
Mit dem am 13.05.2015 veröffentlichten Anwendungsschreiben des BMF wurde die Zulässigkeit der Anwendung der Lifo-Methode bei der Bewertung des Umlaufvermögens wieder bestätigt und Rechtssicherheit geschaffen. Leider droht nun wieder das Aus für die Bewertungsmethode Lifo. Im Rahmen der europäischen Bemühungen zur Erarbeitung einer Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuer Bemessungsgrundlage (GKKB) droht Lifo auch aus dem deutschem Steuerrecht zu verbannt zu werden.