Biologischer Arbeitsplatzgrenzwert für Blei: Umsetzung erfordert praktikable Lösungen

Nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gibt der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) die Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz an, die über die gesamte Schicht nicht überschritten werden darf. Damit ist gewährleistet, dass schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten weitgehend ausgeschlossen sind. Für einige Stoffe lassen sich auch sogenannte Biologische Grenzwerte (BGW) ableiten.

Sie sind wie die AGW verbindlich einzuhalten, beziehen sich aber auf die biologischen Flüssigkeiten Urin oder Blut. Im Falle von Blei ist der BGW (Blut) seit langer Zeit der etablierte Parameter für die Beurteilung der Expositionssituation der Mitarbeiter.

Zu beachten ist, dass derzeit in Europa ein Blutbleigrenzwert von 700 μg Pb/l gilt. Als DNEL (abgeleitete Expositionshöhe, unterhalb deren der Stoff zu keiner Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit führt) wird in den REACH-Dossiers 400 μg Pb/l abgeleitet. Im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung haben sich die europäischen Blei- und Batteriehersteller auf eine Reduzierung der Blutbleiwerte ihrer Mitarbeiter auf 300 μg Pb/l bis Ende 2016 verpflichtet. Ein Grenzwert von 150 μg Pb/l wäre weltweit der mit Abstand niedrigste Grenzwert. Dies würde zu einem massiven Wettbewerbsnachteil der deutschen Hersteller und Verwender von Blei und bleihaltigen Gemischen sowie der Batterieindustrie führen.

Insofern fordert die WVMetalle (gemeinsam mit dem ZVEI) eine maßnahmengestützte Beschreibung und ggf. zeitlich gestaffelte Absenkung des Blutbleigrenzwertes. Der Weg dahin, ist in der TRGS Blei zu konkretisieren. Im Gegenzug wird sich auch auf europäischer Ebene die Industrie zu einer weiteren Reduzierung < 300 μg Pb/l verpflichten.

Unsere wichtigsten Positionen:

  • Die Vorgaben zum Biomonitoring in der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung in puncto Untersuchung nach Eigenermessen sollte wieder korrigiert werden.
  • Vor der Veröffentlichung des BGW muss eine Aktualisierung der TRGS 505 für Blei mit entsprechenden  Umsetzungshilfen für die Praxis erfolgen. Übergangsregelungen und eine Sonderregelung für langjährige Mitarbeiter müssen in diesem Zusammenhang etabliert werden.
  • Eine gemeinsam abgestimmte Vorgehensweise zwischen Arbeitsgebern und Arbeitnehmern sollte schon im Vorfeld möglich sein. Die WVMetalle sucht hierzu das Gespräch mit dem Vorstand von IG Metall und IG BCE.

In unserem Zweiseiter in der Anlage finden Sie die gesamte Thematik übersichtlich zusammengestellt.

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Kontakt

Dr. Martin
Wieske
Leiter Arbeits- & Gesundheitsschutz
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