Die WVMetalle plädiert in ihrer Stellungnahme dafür, die Novelle über den wichtigen Bereich der Gerätebatterien hinaus nicht mit weiteren Aspekten zu überfrachten. Hinzu kommt, dass derzeit auf europäischer Ebene die Batterierichtlinie (2006/66) überprüft wird. Es kann davon ausgegangen werden, dass hier Änderungen durchführt werden, die eine erneute Änderung des Batteriegesetzes notwendig machen würden. Es ist daher sinnvoll, zunächst die Änderung der Batterierichtlinie abzuwarten, um im nationalen Recht Doppelarbeit zu vermeiden.