Die Europäische Kommission hat am 14. Juli 2021 im Rahmen ihres Fit-for-55-Pakets die Einführung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Measure – „CBAM“) vorgeschlagen. Aus der Gruppe der Nichteisen(NE)-Metalle soll zunächst Aluminium einbezogen werden.
Die Kernforderungen der WVMetalle
- Da die Einführung eines CBAM erhebliche handelspolitische Risiken birgt, sollte er zunächst in einer mehrjährigen Phase getestet werden.
- Aluminium sollte nicht zu den CBAM-Pilotsektoren gehören.
- Die kostenlose Zuteilung darf durch die Einführung eines CBAM nicht verringert werden.
- Keinesfalls darf ein CBAM indirekte CO2-Emissionen erfassen und die Strompreiskompensation beeinflussen.
- Die Rabattierung von Exporten muss teil eines effektiven CBAM sein, um Wettbewerbsverzerrungen auf allen Märkten außerhalb der EU auszuschließen.
- Ein CBAM darf sich nicht negativ auf den Außenhandel sowie der industriellen Wertschöpfung in der EU auswirken und muss dabei WTO-konform sein.
Die vollständige Stellungnahme der WVMetalle finden Sie hier.