Die Privilegierung der stromkostenintensiven Unternehmen bei den Förderkosten des KWKG soll an die europäischen Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien (EEAG) angepasst werden. Zu diesem Zweck soll die BesAR auf das KWKG übertragen werden. Nur noch Unternehmen, die einen gültigen Begrenzungsbescheid des BAFA im Rahmen der BesAR haben, erhalten eine reduzierte KWK-Umlage. Alle anderen Unternehmen müssen die volle Umlage zahlen.
Die Privilegierung der stromkostenintensiven Unternehmen bei den Förderkosten des KWKG soll an die europäischen Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien (EEAG) angepasst werden. Zu diesem Zweck soll die BesAR auf das KWKG übertragen werden. Nur noch Unternehmen, die einen gültigen Begrenzungsbescheid des BAFA im Rahmen der BesAR haben, erhalten eine reduzierte KWK-Umlage. Alle anderen Unternehmen müssen die volle Umlage zahlen.
Die gesamte Stellungnahme finden sie im Anhang.