Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung

WVMetalle-Stellungnahme

Mit den Änderungen an den Entlastungsregelungen bei der KWK-Umlage für die strom-intensive Industrie drohen aufgrund der Angleichung an die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) erhebliche Mehrkosten für die stromintensiven Unternehmen der NE-Metallindustrie.

Die Privilegierung der stromkostenintensiven Unternehmen bei den Förderkosten des KWKG soll an die europäischen Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien (EEAG) angepasst werden. Zu diesem Zweck soll die BesAR auf das KWKG übertragen werden. Nur noch Unternehmen, die einen gültigen Begrenzungsbescheid des BAFA im Rahmen der BesAR haben, erhalten eine reduzierte KWK-Umlage. Alle anderen Unternehmen müssen die volle Umlage zahlen.

Die Privilegierung der stromkostenintensiven Unternehmen bei den Förderkosten des KWKG soll an die europäischen Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien (EEAG) angepasst werden. Zu diesem Zweck soll die BesAR auf das KWKG übertragen werden. Nur noch Unternehmen, die einen gültigen Begrenzungsbescheid des BAFA im Rahmen der BesAR haben, erhalten eine reduzierte KWK-Umlage. Alle anderen Unternehmen müssen die volle Umlage zahlen.

Die gesamte Stellungnahme finden sie im Anhang.

Anhänge

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Kontakt

Michael
Schwaiger
Leiter Energiepolitik | WVMplus 3.0
schwaiger@wvmetalle.de+49 30 726207 122