Inhaltliche Basis für den Klimaschutzplan 2050 ist „das Ziel einer weitgehenden Treibhausgasneutralität bis 2050" (S. 4). Dazu sollen „Zwischenziele zum Erreichen der langfristigen Treibhausgasneutralität für die Zeit nach 2020" verankert werden. Damit soll ein „Paradigmenwechsel" bei Investitionen einhergehen: „Erneuerbare und Energieeffizienz bilden künftig den Standard für Investitionen, während Investitionen in fossile Energieerzeuger nur noch in Ausnahmefällen stattfinden." Das bisherige Ziel der EU, die Treibhausgasemissionen (THG) bis 2050 um 80 bis 95% sei „(…) im Lichte der konkret im Pariser Klimaschutzabkommen formulierten globalen Langfristziele […] neu zu bewerten. Auch Europa muss seine Ambitionen steigern, um angemessen zum globalen Klimaschutzziel beizutragen." (S.8) Dementsprechend wird auch eine Erhöhung der nationalen Ziele gefordert.
Die WVMetalle teilt diese Interpretation ausdrücklich nicht. Die EU hat mit ihrem gemeldeten CO2-Minderungsziel (40% THG-Minderung bis 2030 und 80-95% Minderung bis 2050) einen ambitionierten Beitrag zu dem Paris-Abkommen festgelegt und entspricht damit vollständig den Anforderungen.
Folgende Eckpunkte in dem Entwurf des Klimaschutzplans sind besonders kritisch:
- Zusätzliche Zwischenziele für THG-Minderung in Deutschland sowie Sektorziele
- Kohleausstieg
- Eingriffe in den Emissionshandel
- Überarbeitung von Ausnahme- und Entlastungsregelungen
Den vollständigen Zweiseiter Position finden Sie anbei.