Die Europäische Kommission hat angekündigt, einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Measure – „CBAM“) einzuführen. Damit sollen insbesondere die Wettbewerbsverzerrungen aufgrund der einseitigen CO2-Bepreisung behoben werden.
Die Stellungnahme der WVMetalle zu einem CBAM finden Sie im Anhang.