Europäisches Klimagesetz

Feedback zur Evaluation Roadmap

Die WVMetalle lehnt die Einführung eines Europäischen Klimagesetzes strikt ab. Gesetzlich verankerte Klimaziele wären absolut und als solche einklagbar. Aktuelle Klagewellen in Deutschland (bspw. zur Luftqualität in Städten vor dem Hintergrund der Dieselschadstoffe) lassen Zweifel daran erkennen, ob dies zielführend im Sinne einer nachhaltigen Wirtschafts- und Klimapolitik ist. Zielverfehlungen aufgrund von Wirtschaftswachstum, demographischer oder gesellschaftlicher Entwicklung lässt das Klagerecht dabei unberücksichtigt. Zudem wird durch die gesetzliche Verankerung eines CO2-Ziels die Umweltverträglichkeit über andere energiepolitische Ziele gestellt, da Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit weiter in den Hintergrund rücken. Dies wäre für den Wirtschafts- und Industriestandort Europa ein herber Rückschlag bei einem entscheidenden Standortfaktor – dies trifft insbesondere die energieintensiven Industrien. Bevor also das überambitionierte Ziel der Klimaneutralität gesetzlich festgeschrieben wird, sollte die EU zunächst Ziele für Versorgungssicherheit und dauerhaft international wettbewerbsfähige Energiepreise quantifizieren und gesetzlich festlegen.

Ein gesetzlich festgeschriebenes CO2-Ziel würde den Klimaschutz auch über alle anderen gesellschaftlichen Ziele erheben, denn verbindliche Vorgaben für Investitionen in Bildung, Arbeitsplätze oder Gesundheit gibt es beispielsweise nicht.

Das gesamte Feedback finden Sie im Anhang.

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Kontakt

Nima
Nader
Leiter Klimapolitik | Verkehrspolitik
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