Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (RefE LieferkettenG) – Sorgfaltspflichtengesetz

Handels- und Rohstoffpolitik

Die deutsche Nichteisen (NE)-Metallindustrie befürwortet beim Thema Sorgfaltspflichten grundsätzlich einen freiwilligen Ansatz und Branchenlösungen. Deswegen sehen wir das nationale Gesetz zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten kritisch. Allerdings wurde im Entwurf größtenteils auf die Praktikabilität geachtet, was wir begrüßen. Vor allem die Begrenzung auf die direkten Vertragspartner und die Überarbeitung der Haftungsfrage befürworten wir. Hierbei sollte es keine Öffnungsklausel für eine Verschärfung, sondern Planungssicherheit für die Unternehmen geben. Eine Prüfung der mittelbaren Lieferanten anhand von nicht-staatlichen Berichten darf keine Grundlage für eine „substanzielle Kenntnis“ darstellen. Die Höhe der Zwangs- und Bußgelder sollten überdacht werden. Wir regen an, Sekundärrohstoffe zu exkludieren, Branchenlösungen als Safe-Harbour-Lösung anzuerkennen, Unternehmen Informationen für die Prüfung zur Verfügung zu stellen und letztlich bei europäischen Firmen die Nachweispflicht pragmatisch zu regeln.    

Die Stellungnahme finden Sie in der Anlage.

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