Die WVMetalle begrüßt die vom BMWi am 14. April 2016 vorgelegten Gesetzentwürfe und hält sie grundsätzlich für einen Schritt in die richtige Richtung. Vor allem die Einführung von Ausschreibungen bei den erneuerbaren Energien ist ein richtiger und längst überfälliger Schritt. Wir möchten auf folgende Punkte hinweisen, die einer Nachbesserung bedürfen.
- Wie im Begleitschreiben erwähnt, sollte die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) angepasst werden und Unternehmen der Liste 1 zwischen 14 und 17 % Stromkostenintensität eine Begrenzung der EEG-Umlage erhalten.
- Das Design der Ausschreibungen ist auf eine kostengünstige Erreichung des Ausbaukorridors auszurichten. Jede Differenzierung der Ausschreibungen, insbesondere für bestimmte Bieter-gruppen, Standorte und ähnliche Unterscheidungen, stehen dem Ziel der Kosteneffizienz entgegen und erschweren den Übergang zu einem wettbewerblichen Ausbau der erneuerbaren Energien.
Detaillierte Erläuterungen finden Sie in der WVMetalle-Stellungnahme anbei.