Lithium: Rohstoff der Zukunft droht CLP-Einstufung

WVMetalle Stellungnahme

In der Anlage finden Sie den WVMetalle DreiSeiter zur Einstufung von Lithiumsalzen.

Der Vorschlag für eine Einstufung von Lithium(salzen) ist vor dem Hintergrund wenig belastbareren Daten unverhältnismäßig und wird der Bedeutung des Metalls für die Erreichung der Ziele des Green Deals nicht gerecht. Die adäquate Berücksichtigung der neuen wissenschaftlichen Informationen zur Bewertung der Effekte von Lithium, muss durch eine Neubewertung im RAC gewährleistet werden. Nur so kann die Einstufungsentscheidung für Unternehmer als konsistente Grundlage für die Rechts- und Geschäftssicherheit anerkannt werden.

Hintergrund:

Die Betrachtung der intrinsischen Eigenschaften eines Stoffes, also ob und wann ein Stoff einer bestimmten prinzipiellen Gefährdung zugeordnet wird, ist eine komplexe, wissenschaftliche Aufgabe. Diese sogenannte gefahrstoffrechtliche Einstufung ist über die europäische Verordnung zur Einstufung und Kennzeichnung („CLP-Verordnung“) geregelt. Auf Grund des Vorschlags Frankreichs vom 22. Juli 2020 besteht ein Einstufungsvorschlag für die Lithiumsalze Lithiumcarbonat, Lithiumchlorid, und Lithiumhydroxidals reproduktionstoxisch der Kategorie 1A.

Politscher Prozess:

Auf Basis des vorgelegten Einstufungsvorschlag Frankreichs, hat die ECHA den regulatorischen Prozess zur Einstufung Lithium(salze) angestoßen. Seit 2022 wird der Vorschlag nun in der Expertengruppe der EU-Kommission für die REACH- und CLP-Verordnung (CARACAL) diskutiert.

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