Seit dem 11. Dezember 2001 ist China Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO). Nach 15 Jahren werden am 11. Dezember 2016 Regelungen in Chinas WTO-Beitrittsprotokoll auslaufen (Wegfalls von Artikel 15(a)(ii) im Protokolltext). Allerdings behält der Rest des Artikels 15 weiterhin Gültigkeit. Der verbleibende Text lässt auch zukünftig die Anwendung anderer Berechnungsmethoden als die Standardmethode (also die Zugrundelegung chinesischer Preise bei Antidumping-Verfahren) zu. Um sowohl die sich aus dem veränderten Protokolltext ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen und auch künftig einen effektiven Handelsschutz zu gewährleisten, bietet sich folgender Weg an: Übersetzung des veränderten Artikels 15 in das Antidumpingrecht unter Berücksichtigung der untengenannten Änderungen in der Berechnungsmethode.Bitte entnehmen Sie den Alternativvorschlag der IndustrieAllianz der Anlage.