Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Referentenentwurf mit Stand 05.08.2019) zur Umsetzung der neuen Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL) der EU
Entwurf mit Stand: 09.09.2019
Entwurf mit Stand: 09.09.2019
Es wird begrüßt, dass die europäischen Vorgaben der EU‐AbfRRL in Teilen richtig in nationales Recht übernommen werden. In zahlreichen Fällen wird dies jedoch nicht oder nicht vollständig getan bzw. es wird über die europäischen Vorgaben hinausgegangen. Auch werden in einigen Fällen die Freiheitsgrade, die das europäische Abfallrecht bewusst einräumt, nicht dazu genutzt. Nur diese Punkte werden in der Stellungnahme näher erläutert. Nationale Verschärfungen der europäischen Vorgaben sind abzulehnen, da sie die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft weiter beeinträchtigen.
In der Stellungnahme wird nicht auf Punkte eingegangen, die aus unserer Sicht ausdrücklich zu begrüßen sind, wie z. B. die Pflichten der öffentlichen Hand nach § 45, bei Bauvorhaben Erzeugnissen den Vorzug zu geben, die durch das Recycling von Abfällen hergestellt worden sind.
Die vollständige WVMetalle-Stellungnahme finden Sie im Anhang.