Recycling von NE-Metallen – Widersprüche zum Chemikalienrecht beseitigen

Das Metallrecycling trägt erheblich zur Ressourcenschonung bei, sichert die Versorgung mit metallischen Rohstoffen und mindert die Abhängigkeit von politisch instabilen Wirtschaftsräumen.

Anders als bei vielen anderen Materialien findet beim Metallrecycling kein Qualitätsverlust (Downcycling) statt und der Aufwand an Energie und der Ausstoß an CO2 sind deutlich niedriger. Dennoch gibt es Verbesserungspotenziale, z. B. liegt die Erfassung von Elektroaltgeräten erst bei 45 %. Daneben nimmt die Möglichkeit der Metallbedarfsdeckung aus dem sogenannten „anthropogenen Lager“ ebenfalls zu, da dieses Lager stark wächst; nach einer Studie von „Metalle pro Klima“ bis 2050 von heute 76,5 Mio. auf rund 130 Mio. Tonnen. Die Materialien, die heute zum Recycling kommen, wurden zum Teil vor Jahren oder Jahrzehnten hergestellt und auf den Markt gebracht. Über die Zeit haben sich auch die gesetzlichen Regelungen geändert. Viele Materialien, die früher legal verwendet wurden, sind heute als Gefahrstoff bewertet und eingestuft und darauf basierend ist ihre Vermarktung heute beschränkt oder verboten. Im Chemikalienrecht beherrscht der Vorsorgegedanke die Diskussion. In der jüngeren Vergangenheit wird dabei deutlich über das Ziel hinausgeschossen.

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Kontakt

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Leiter Kreislaufwirtschaft & Ressourceneffizienz
buchholz@wvmetalle.de+49 30 726207 120
Dr. Martin
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Leiter Arbeits- & Gesundheitsschutz
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