Sorgfaltspflichtengesetz

WVMetalle-Stellungnahme

Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (RefE LieferkettenG)

Die deutsche Nichteisen (NE)-Metallindustrie begrüßt, dass nur der erste Lieferant geprüft werden soll. Jedoch sollte es keine Öffnungsklausel für eine Verschärfung geben und keine Prüfung der mittelbaren Lieferanten anhand der „substanziellen Kenntnis“ erfolgen. Die Höhe der Zwangs- und Bußgelder sollte überdacht werden. Wir regen zudem an, Sekundärrohstoffe zu exkludieren, Branchenlösungen als Safe-Harbour-Lösung anzuerkennen, Unternehmen Informationen für die Prüfung zur Verfügung zu stellen und bei europäischen Firmen die Nachweispflicht pragmatisch zu regeln. Die Prozessstandschaft lehnen wir ab, da es nicht das richtige Instrument ist und Imageschäden für die NE-Metallindustrie zufolge haben kann.

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