Sustainable Finance Taxonomie-Verordnung: Delegierte Rechtsakte zu den Umweltzielen 1 und 2
WVMetalle-Stellungnahme
WVMetalle-Stellungnahme
Seit Juli 2020 ist die EU-Taxonomie-Verordnung in Kraft. Die später anzuwendenden Kriterien werden von der EU-Kommission als delegierte Rechtsakte erarbeitet und vorgeschlagen. Die Entwürfe der delegierten Rechtsakte enthalten zum einen technische Screening-Kriterien zur Identifizierung wirtschaftlicher Tätigkeiten, die einen substanziellen Beitrag zum Klimaschutz leisten (Umweltziel 1). Zum anderen enthalten sie Kriterien für die Klimaanpassung (Umweltziel 2). Die vorgeschlagenen Kriterien treffen insbesondere die deutsche Aluminiumindustrie unverhältnismäßig hart und bedürfen daher einer dringenden Überarbeitung.
Die Stellungnahme der WVMetalle finden Sie im Anhang.