Zweiseiter zum EU-Lieferkettengesetz

Handels- und Rohstoffpolitik

Die EU-Kommission hat am 23. Februar 2022 einen Vorschlag für eine Richtline über Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen veröffentlicht.

Die WVMetalle unterstützt einen europäischen Rahmen und begrüßt Ausnahmen für KMU und die Anerkennung von Brancheninitiativen. Allerdings geht der Vorschlag der EU-Kommission an zentralen Stellen zu weit. Es droht eine bürokratische und wenig praxistaugliche Gesetzgebung. Insbesondere sollte die zivilrechtliche Haftbarkeit gestrichen werden. Sekundärrohstoffe und Recycling sollten zudem aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herausgenommen werden.

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Tobias
Schäfer
Leiter Europabüro | Kreislaufwirtschaft & Ressourceneffizienz
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